Leistung und Erfolg greifen ineinander
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, die Qualität unserer Leistungen
kontinuierlich zu verbessern. Dies beinhaltet u. a. die Anwendung des
Vier-Augen-Prinzips bei der Kontrolle Ihrer Auswertungen, die Erhöhung
der Aussagekraft Ihrer Betriebswirtschaftlichen Auswertungen auf Grund
vorgegebener Arbeitsweisen sowie die elektronische Aufbereitung Ihrer
Daten für das Finanzamt.
Durch die Einführung dieser und weiteren
Maßnahmen war es uns möglich, durch einen unabhängigen Dritten, der
Firma DQS GmbH (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von
Managementsystemen, Frankfurt am Main) nach DIN EN ISO 9001:2000
zertifiziert zu werden.
Daneben wurde uns, als eine der ersten
Steuerkanzleien in Rheinland-Pfalz das Qualitätssiegel des Deutschen
Steuerberaterverbandes verliehen.
Die Zertifizierung dient der
Absicherung der Unternehmensabläufe und trägt damit zur Sicherstellung
einer gleich bleibenden hohen Qualität unserer Dienstleistungen bei.
Finanzbuchführung
Eine ordentliche Buchführung schafft Sicherheit und Vertrauen, nicht nur gegenüber den Finanzbehörden. Daher ist Ihre Buchführung für uns keine reine Pflichtübung, denn die ermittelten Werte dienen als Grundstock für strategische Überlegungen und individuelle Beratungen für Ihr Unternehmen.
Unsere Leistungen im Bereich der
Finanzbuchführung erstrecken sich weit über das bekannte Maß hinaus. Neben den Grundleistungen (Verbuchen von Bank- und Kassenbelegen, Führen der Anlagenbuchführung und Erstellung der Betriebswirtschaftlichen Auswertung) bieten wir Ihnen zum Beispiel die Möglichkeit durch Verbuchung mit Kostenstellen die Aufwendungen und Erträge den entsprechenden Abteilungen oder Filialen zuzuordnen. Weitere Controllingoptionen ergeben sich durch die Ermittlung von Kennzahlen, Branchenvergleichen oder Soll-/Ist-Vergleichen mit den dazugehörigen Abweichungsanalysen. Des Weiteren können wir für Ihr Unternehmen die Aufstellung der offenen Posten aufbereiten sowie den Zahlungsverkehr bzw. das Mahnwesen durchführen.
Auf Anfrage erhalten Sie von uns eine gezielte BWA-Analyse und einen regelmäßigen Controlling-Report.
Wir beraten Sie auch gerne bei der Organisation Ihres Rechnungswesens, sofern Sie die Buchführung im eigenen Hause erstellen möchten.
Lohnbuchführung
Verzögerungen oder gar Fehler in der
Lohnabrechnung stellen Ihr Unternehmen in ein schlechtes Licht. Eine pünktliche und übersichtliche Lohnabrechnung motiviert Ihre Mitarbeiter.
Neben den monatlichen Lohnabrechnungen, berechnen wir auch Baulohn sowie BAT-Lohn für Sie. Ebenso gehören die Erstellung von Statistiken und Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen und Personalnebenkosten zu unserem Leistungsumfang. Wir betreuen Sie bei den erforderlichen Prüfungen (z.B. Lohnsteuerprüfung) und sind Ansprechpartner für Finanzbehörden und sonstige Institutionen.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist das „Jahrbuch“ Ihres Unternehmens. Bei Banken, Finanzamt oder Kunden – ein professioneller Jahresabschluss spricht für sich!
Unserer Leistungspalette „
Jahresabschluss“ reicht vom Jahresabschluss für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis hin zur Erstellung vom offenlegungspflichtigen Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften. Zudem erstellen wir interne Konzernabschlüsse und übernehmen gerne die Erläuterung Ihres Jahresabschlusses gegenüber Mitgesellschaftern oder Externen, z.B. Ihrer Bank. Im Bedarfsfall werden Jahresabschlüsse auch mit Plausibilitätsbeurteilung erstellt.
Steuern
Zusätzlich zu unseren Standarddienstleistungen im Segment der privaten und betrieblichen
Steuern (Erstellung von Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide und Korrespondenz mit den Finanzbehörden) stellen wir Ihnen unsere Beratungsleistungen in vollem Umfang zur Verfügung. Die Vorausberechnung der Steuerbelastung bei steuerpflichtigen Anschaffungen oder Veräußerungen gehört ebenso dazu, wie die Planung und Gestaltung von Schenkungen und Erbfolgeregelungen (z.B. vorweggenommene Erbfolge).
Im Bereich des internationalen Steuerrechts erarbeiten wir in Bezug auf Ihr Vorhaben die optimale Lösung und erstellen Gutachten zu steuerlichen Einzelfragen.
Alle Daten und Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch erläutert und zusätzlich schriftlich zur Verfügung gestellt.
Beratung

Steigender Wettbewerb und neue Märkte erlauben keine Fehlentscheidungen. Ein falscher Schritt kostet schnell die Existenz. Wir sorgen für die richtige Richtung.
Ein Schwerpunkt unserer Leistungen bildet die
Beratung, wobei wir die unter Berücksichtigung aller steuerlichen Aspekte beste Gestaltungsoption für Ihr Problem.
Eine von uns durchgeführte umfassende Kapitalverwendungsanalyse und Investitionsprüfung kann Sie und Ihr Unternehmen vor Fehlentscheidungen schützen.
Für anstehende Kreditgespräche mit Ihrer Bank erstellen wir Ihnen die notwendigen Auswertungen (z.B. Wirtschaftlichkeitsanalyse, Jahreshochrechnung und Zwischenbilanz) und erläutern diese Ihrem Bankberater.
Auch im Bereich der Umwandlung von Rechtsformen, d.h. Verschmelzung von Unternehmen, Abspaltung von Unternehmenszweigen, Vermögensübertragung zwischen Unternehmen oder der einfache Wechsel der Unternehmensrechtsform werden Sie von uns umfassend beraten und betreut.
Sie werden von uns darüber hinaus über wichtige steuerliche Termine, Veränderungen und Neuerungen zeitnah und schriftlich informiert.
Existenzgründung
Schon bei der Gründung eines Unternehmens kann die Betreuung durch den Steuerberater erhebliche Kosten sparen. Tun Sie nicht zuviel, aber unbedingt das Richtige.
Die
Existenzgründungs-Beratung, bestehend aus einer Realisationsprüfung, Grundkonzepterstellung sowie der Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau, bieten wir Ihnen genauso an, wie eine Gesellschaftsgründungsberatung oder Investitionsberatung. Wir prüfen für Sie verkaufsorientierte Berechnungen von Maklern und Banken und helfen Ihnen so, eventuelle Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Wirtschaftsprüfung
Die klassischen Aufgabengebiete der
Wirtschaftsprüfung sind die gesetzliche oder freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den International Financial Reporting Standard (IFRS) von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Rechtsformen sowie Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts.
In unserem Mandantenstamm befinden sich Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handel und Industrie sowie gemeinnützige Organisationen.
Neben den oben genannten Leistungen bieten wir Ihnen die Durchführung von folgenden Sonderprüfungen an: Gründungs- und Umwandlungsprüfungen, Prospektprüfungen sowie Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Fachberatung für Testamentsvollstreckung
Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen.
Die
Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen sowie ungewollte Einflussnahmen „böswilliger“ Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung zu verhindern. Auch kann der Erblasser bei Anordnung andauernder Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstecker eine Zerschlagung seines Nachlasses langfristig verhindern.
Herr Nünke hat sich neben seiner praktischen Tätigkeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Fortbildung zum Fachberater für Testamentsvollstreckung ausbilden lassen und damit zusätzliches Spezialfachwissen sammeln können.
Fachberater für Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge stellt sich als eine äußerst komplexe Herausforderung für Unternehmer und beratende Kanzlei dar.
Die Planung und Gestaltung der
Unternehmensnachfolge ist eine der wichtigsten und gleichzeitig schwierigsten Aufgaben, mit der sich jeder Unternehmer früher oder später auseinandersetzen muss.
Die Möglichkeiten der Umsetzung sind vielfältig, die Folgen der nicht oder unzureichend geregelten Nachfolge können für den Unternehmer und sein Unternehmen enorm sein. Dabei geht es nicht nur ausschließlich um erbrechtliche Lösungen, sondern es ist auch an die Möglichkeiten der Fremdgeschäftsführung oder des Verkaufs des Unternehmens zu denken.
Herr Götz hat sich neben seiner praktischen Tätigkeit als Steuerberater im Rahmen einer Fortbildung zum Fachberater für Unternehmensnachfolge ausbilden lassen und damit zusätzliches Spezialfachwissen sammeln können.